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Zugunsten Mauretaniens (im Folgenden „Begünstigter“) wird eine Unterstützungsmaßnahme eingerichtet, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“).
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Stärkung der Kapazitäten der mauretanischen Streitkräfte in den Bereichen Land und See zur Gewährleistung der Sicherheit im Land und in der Region;
Unterstützung der Stärkung der Überwachungsmaßnahmen Mauretaniens in seinem nationalen Hoheitsgebiet und in seiner Meereszone;
besserer Schutz der Zivilbevölkerung.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme folgende Arten der Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Lieferungen und Dienstleistungen einschließlich der technischen Ausbildung finanziert, falls dies erforderlich ist.
mobile Überwachungsmittel;
ein Patrouillenboot.
Die Laufzeit der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, wird Folgendes durch die Unterstützungsmaßnahme finanziert:
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