§ 1 Abs. 2 Nr. 7 ZSKGAufgaben des Zivilschutzes
Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
§ 18 Abs. 1 KGSGGesetz zum Schutz von Kulturgut
Es ist verboten, Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist, zu zerstören, zu beschädigen oder dessen Erscheinungsbild…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. c 32020R0461Sicherung von Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes;
§ 29 Nr. 2 KGSGGesetz zum Schutz von Kulturgut
zum Schutz vor den Gefahren eines bewaffneten Konflikts im Sinne des Abschnitts II Nummer 5 des Protokolls zur Haager Konvention im Bundesgebiet deponiert…
§ 90 Abs. 1 KGSGGesetz zum Schutz von Kulturgut
Bestandteil des Verzeichnisses national wertvollen Kulturgutes ist Kulturgut, das aufgrund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in…