Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen an der Universität des Saarlandes, an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Hochschule für angewandte Wissenschaften), an der Hochschule der Bildenden Künste Saar und an der Hochschule für Musik Saar, die nicht in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogen sind, für das Studienjahr 2026/2027 Vom 22. Juni 2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 ZulZUni2026/2027V SL
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