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Die Zahl der Jahreslehrerstunden gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wird wie folgt festgelegt
Grundschule: 1 080,
allgemeinbildende Förderschule: 1 000,
Oberschule: 1 040,
Gymnasium: 1 040,
ausschließlich theoretischer Unterricht an einer berufsbildenden Schule einschließlich berufsbildender Förderschulen: 1 040,
ausschließlich fachpraktischer Unterricht an einer berufsbildenden Schule einschließlich berufsbildender Förderschulen: 1 040,
fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an einer berufsbildenden Schule einschließlich berufsbildender Förderschulen: 1 040,
Abendoberschule: 1 000,
Abendgymnasium: 960,
Kolleg: 1 040 und
Gemeinschaftsschule: 1 053.
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