Zuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung (ZustV-LBO) Vom 23. Juni 2008
Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden der Landeshauptstadt Saarbrücken und den Städten Homburg, Neunkirchen, Saarlouis, St. Ingbert und Völklingen übertragen.
§ 1 ZustV-LBO
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