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Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium ist zuständige Behörde a) nach Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 131) in der jeweils geltenden Fassung, b) nach § 8 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996; 2022 I S. 2262) in der jeweils geltenden Fassung, c) nach § 48 Absatz 2 der GAPInVeKoS-Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 V1) in der jeweils geltenden Fassung sowie d) nach § 3 Absatz 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139; 2022 I S. 2287) in der jeweils geltenden Fassung.
Auf das für Landwirtschaft zuständige Ministerium übertragen wird die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach a) § 11 Absatz 1 und Absatz 4 Nummer 1…
Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium (Ministerium) ist
Zuständige Behörde nach § 2 Absatz 1 der GAPInVeKoS-Verordnung sowie zur Durchführung der Vorschriften zur Durchführung der Interventionskategorien nach Titel…
Das für Landwirtschaft und Forsten zuständige Ministerium (Ministerium) ist zuständige oberste Landesbehörde zur Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes vom 6.…
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde
Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Umsetzung der Interventionen nach Artikel 42 Buchstabe b in Verbindung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.