Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist zuständig für die Zahlung der Beihilfe nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39.
Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist zuständige Behörde beziehungsweise Landesstelle
Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter (Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter) ist…
Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer nimmt gleichzeitig die Aufgaben als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter gemäß § 6 Absatz 2…
Soweit sich aus § 60 Absatz 2 Satz 1 des Landesforstgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1980 (GV. NRW. S. 546) in der jeweils geltenden…
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter im Kreis ist
Zuständige Behörde nach § 2 Absatz 1 der GAPInVeKoS-Verordnung sowie zur Durchführung der Vorschriften zur Durchführung der Interventionskategorien nach Titel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.