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Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung ist zuständige Behörde nach § 4 Absatz 3a und 3b, § 13 Absatz 2, 3 und 5, sowie § 13a, § 13b und § 15b Absatz 7 Bundes-Tierärzteordnung.
nach § 8 Absatz 1 Satz 1, § 8a Absatz 1 und 3, § 15 Absatz 1 Satz 2 und § 16a Absatz 2 und 3 des Tierschutzgesetzes,
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt), ist zuständige Behörde
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) ist zuständige Behörde und zuständige Stelle
zuständige Behörde im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) ist zuständige Behörde und zuständige Stelle
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.