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Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde
nach § 16f des Tierschutzgesetzes und
nach § 8 Absatz 1 Satz 1, § 8a Absatz 1 und 3, § 15 Absatz 1 Satz 2 und § 16a Absatz 2 und 3 des Tierschutzgesetzes,
Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium (Ministerium) ist
§ 13 des Öko-Landbaugesetzes,
im Sinne des Tierarzneimittelgesetzes für
§§ 40 bis 47 der Futtermittelverordnung,
Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium ist zuständige Behörde für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.