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Die Gemeinden sind zuständige Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - (SGB I) vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Behörden (Versicherungsämter) im Sinne des § 92 Satz 1 des Sozialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für…
Auf ihren Antrag werden die Stadt Wadern und die Gemeinde Beckingen zu zuständigen Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Allgemeiner…
Auf ihren Antrag wird die Gemeinde Weiskirchen zur zuständigen Stelle im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Allgemeiner Teil -bestimmt.
Die Gemeinden sind zuständig für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 1 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S.…
Die Gemeinden sind vorbehaltlich der in Absatz 3 geregelten Ausnahmen zuständig
Zur amtlichen Beglaubigung nach § 29 Abs. 1 und 4 sowie § 30 Abs. 1 und 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.