(zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2376 - 2377)
Anlage 1 ZweiradFortbV
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