§ 14 ZweiradAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker und zur Zweiradmechanikerin…
§ 3 2. TreuhUntÜVZweite Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben nach dem Treuhandgesetz und von Unternehmensbeteiligungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 Abs. 1 KfzMechaAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
§ 3 PrfgZFortbAUTVVerordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.