Oberlandesgericht Köln, 7. Zivilsenat — 7 U 98/22
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 7/22) vom 03.05.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.370,11 EUR festgesetzt.
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Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
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Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 29.07.2022 Bezug genommen.
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Eine Stellungnahme der Klägerin ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.