Revisionszulassung; Zielstellung des "Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19" der Europäischen Kommission
Kein erhöhter Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 ARB 1/80 bei haftbedingter Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers