(Einem nichtvulnerablen, gesunden und arbeitsfähigen Kläger droht in Griechenland unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen derzeit keine extreme materielle Not).
Einer fünfköpfigen Familie mit drei minderjährigen Kindern droht in Griechenland als vulnerable Personenmehrheit eine extrem materielle Not und ist von daher ein Abschiebungsverbot zu gewähren.