Zu den Begründungsanforderungen bei der Geltendmachung eines verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Off-Label-Medikation bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung - hier: Unzulässigkeit mangels Darlegungen zur realistischen Erfolgsaussicht der begehrten Behandlung - zudem mangelnde Darlegungen zum fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis trotz zwischenzeitlichen Wegfalls der Arzneimittelzulassung - Sperrwirkung des Arzneimittelzulassungsrechts für Leistungsanspruch nach § 2 Abs 1a S 1 SGB V (RIS: SGB 5) kann offen bleiben
Leitsatz