Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei Haftbefehlserweiterung wegen Aufnahme eines für einen Haftbefehl nicht ausreichenden Tatvorwurfs; Verfahrensverzögerung durch Untätigkeit der Ermittlungsbehörden und Nichteinholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens
Leitsatz