Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - keine Auslagenerstattung bei stattgebender Hauptsacheentscheidung nach Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe im Eil- und im Hauptsacheverfahren
Ablehnung eines Eilantrags gegen die Rücknahme einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Betrieb eines Schankvorgartens im Gehwegbereich - offensichtlich fehlende Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Keine Anwendbarkeit der Ordnung über die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben und Funktionen innerhalb der Universität des Saarlandes auf das Wintersemester 2019/2020
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. Fachsemester an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes im Wege der einstweiligen Anordnung
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot des § 5 Abs 1, Abs 3 CoronaV4V BB: Subsidiarität bei unzureichendem Vortrag im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren - zudem Folgenabwägung zu Lasten des Antragstellers
Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von anderen Wohnungseigentümern nachträglich angebrachten Verschattungsanlagen; Voraussetzungen eines Duldungsanspruchs
Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Wiederkauf: Erforderlichkeit der Vorlage des Vertrags über die Einräumung des Wiederkaufsrechts; Pflicht zur Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufsrechts
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung - vorläufige Teilaußervollzugsetzung eines Insolvenzplanes, soweit dort die Löschung einer zu Gunsten eines Gläubigers eingetragenen Auflassungsvormerkung bewilligt worden war - Verneinung eines besonders schweren Rechtsverstoßes iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO ohne hinreichende Begründung kann Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) des betroffenen Gläubigers verletzen - Folgenabwägung