Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Begriff der Unmittelbarkeit - Unterbrechung zwischen zwei Versicherungspflichttatbeständen - keine starre zeitliche Grenze - 48 Tage - sachlicher Zusammenhang
Leitsatz