MiZi Abs. 1 Nr. 6
Anträge auf Bestellung eines Betreuers nach § 1814 BGB und die hierzu ergangenen Entscheidungen
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Anträge auf Bestellung eines Betreuers nach § 1814 BGB und die hierzu ergangenen Entscheidungen
Mitzuteilen ist gemäß § 1999 BGB die Bestimmung der Inventarfrist, wenn
sein Zweck auf einen nichtwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, das Registergericht daher eine Stellungnahme einer nach § 22 BGB zuständigen Stelle oder der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen geeigneten Stelle eingeholt hat und diese
1Die Frist für die Einzahlung ermittelt sich nach den §§ 187 und 188 BGB. 2Der Beginn der Frist ist dabei der Tag nach dem Eingang des Antrages bei der für die Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
Maßgabe des § 49a Abs. 3 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB jährlich zu verzinsen
Kind, so steht ihm gegen die Mutter ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu (§ 1615l Absatz 4 BGB
einer dazu erforderlichen Zustimmung (§ 1597 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 1599 Absatz 2 Satz 2 BGB, § 27 Absatz 2, § 44 Absatz 1 PStG, § 56 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a PStV
Vermögens unterbleiben soll, nicht vorliegt (§ 356 Absatz 1 FamFG, § 1640 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 BGB
müssen sich die Leistungsempfänger bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe gegebenenfalls ein mitwirkendes Verschulden zurechnen lassen (§ 254 BGB
Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt
FamFG). 8 Mitteilungen an das Jugendamt über die Beseitigung einer nach § 1592 Nummer 1 oder 2 BGB bestehenden Vaterschaft
Sicherheit kann vorbehaltlich anderer Anordnungen des Richters (Rechtspflegers) in der in den §§ 232 bis 240 BGB vorgesehenen Weise geleistet werden. Die Verwertung der Sicherheit ist Sache der Vollstreckungsbehörde, nachdem ihr die aus Anlass
Einwendungen entgegensetzen, die zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung gegenüber dem bisherigen Gläubiger begründet waren (§ 404 BGB). 2Auch Einreden (z.B. Verjährung) werden von der Vorschrift erfasst. 3Verjährungsfristen laufen unabhängig vom Gläubigerwechsel weiter. 4Der Dienstherr
1Die Höhe der Prozesszinsen bestimmt sich nach § 291 i.V.m. § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB und beträgt pro Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 2Dies gilt auch bei einem negativen Basiszinssatz, denn ein Mindestzinssatz
Laufe eines Monats auf den vollständigen Monat der entsprechenden Leistungsgewährung (analog § 188 Absatz 2 1. Alternative BGB).Beispiel 2 (Fristberechnung):Alg II wird vom 1. Juni 2015 bis 30. März 2016 geleistet. Mit Schreiben
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise vom 26. April 1982 (BGBI. I S. 536
Anordnung der in den §§ 1693, 1802 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1867 BGB bezeichneten Maßnahmen, wenn eine Vormundschaft oder Pflegschaft anhängig ist (§ 152 Absatz 4 FamFG
wenn eine (gegebenenfalls nach Artikel 223 EGBGB übergeleitete) Beistandschaft nach § 1712 BGB oder – gegebenenfalls nach Landesrecht – mögliche Vereinsbeistandschaft bestand oder
Forderungen, für die eine Hypothek an einem inländischen Grundstück oder an einem eingetragenen Schiff besteht (§ 238 BGB
Sachguts als Oberbegriff für Kultur- und Sachgüter an. Sachgüter sind gemäß § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB 2002) körperliche Gegenstände. Auf (Nutz-)Tiere sind Vorschriften für Sachgüter nur soweit anwendbar, wie nichts anderes gesetzlich bestimmt
nicht erfüllte vertraglich gesicherte Leibrentenzahlung (§§ 759 bis 761 BGB
Absatzes 1 Nummer 2 an die für die Abgabe der Aneignungserklärung zuständige Behörde (§ 928 Absatz 2 BGB, Artikel 129 EGBGB
wird nur verlassen, wenn der dortige Wohnsitz im Sinne der §§ 7 bis 11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgegeben wurde. Erforderlich ist daher neben dem Willen, den Wohnsitz aufzugeben, dessen tatsächliche Verwirklichung (vgl. auch BVerwG
Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 161 Absatz 2 HGB; § 729 Absatz 3 Nummer 1 BGB; § 9 Absatz 1 PartGG
oder Entschädigungsansprüche. Bei höherer Gewalt gerät auch der Auftraggeber nicht in Annahmeverzug; die Voraussetzungen des § 642 BGB liegen nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 20.4.2017 – VII ZR 194/13; die dortigen Ausführungen zu außergewöhnlich ungünstigen
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