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Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese
Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen schuldhafter Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung bei Unterbringung des Mieters in einer öffentlichen Notunterkunft
Geschäftsraummiete: Minderung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen einer nach Vertragsbeendigung eingetretenen Verschlechterung des Mietobjekts
Voraussetzungen für die Herabsetzung der Geschäftsmiete im Zeitraum der coronabedingten Geschäftsschließung: Vorliegen eines Mietmangels; Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Prüfung der Zumutbarkeit eines Festhaltens an dem unveränderten Vertrag
Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens
Gewerberaummietvertrag: Anpassung des Mietzinses wegen Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie; Geltendmachung der Gewerberaummiete im Urkundenprozess
(Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der Verlängerungsoption durch den Mieter und der einvernehmlichen Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung auf Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache)
Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer Konkurrenzschutzklausel in einem Vertrag über eine Facharztpraxis
Gewerberaummiete: Wegfall von Ansprüchen wegen Mängeln des Mietobjekts nach Ausübung einer Vertragsverlängerungsoption durch den Mieter
Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub; Einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung der Ablehnung eines Nutzungsänderungsantrages
Pachtsache sowie für die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 536 Abs. 1 bis 3 und der §§ 536a bis 536d entsprechend
Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage; Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks; Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung: Behandlung ebenfalls unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen
Zäsurwirkung beim Dauerdelikt des Waffenbesitzes durch Begehung des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis
Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung des vormaligen Prozessvertreters auf Mitwirkung beim außergerichtlichen Vergleich
Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Zahlungsverzugs bei Insolvenz des Mieters: Geltung der Kündigungssperre nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters im Hinblick auf rückständige Mieten aus der Zeit vor Insolvenzantragstellung; Begrenzung des Rechts des Mieters auf Zurückhaltung der Miete neben der Minderung
Nach der Scheidung obliegt es grundsätzlich jedem Ehegatten selbst, für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 BGB). Er hat gegen den anderen Ehegatten nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, wegen
Reform des Bauvertragsrechts im BGB Fundstelle: GMBl. 2017 Nr. 23, S. 411 I. Am 4. Mai 2017 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes
verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 Satz 1 BGB). Die Ehegatten müssen sich danach sowohl wirtschaftliche Mittel für den angemessenen Lebensunterhalt gewähren als auch persönliche Leistungen
Die Anfrage läuft gleichzeitig über die Fundstelle, die amtliche Überschrift und den Normtext. Ein eingetipptes Zitat wird vorab aufgelöst.
Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.