BeamtVGVwV Nr. 30.1.2.1
einem Dienstunfall während der Schwangerschaft ist auszugehen, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen (vgl. § 1593 BGB), abgestellt auf den Zeitpunkt des Unfallereignisses, geboren wird
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einem Dienstunfall während der Schwangerschaft ist auszugehen, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen (vgl. § 1593 BGB), abgestellt auf den Zeitpunkt des Unfallereignisses, geboren wird
Bestechlichkeit: Strafbarkeit der pflichtwidrigen Gebührenunterschreitung eines Notars
Abtretung von Forderungen (§ 398 BGB
1Hat das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) angeordnet, kann die Beihilfe auch auf das Konto der nachlasspflegenden Person gezahlt werden. 2Zu dessen Rechten gehört sowohl das Stellen von Beihilfeanträgen als auch das Entgegennehmen
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD - Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Verfassungsmäßigkeit
GesO, § 32 HGB, § 102 GenG, § 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB, § 75 BGB
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem gemeinsamen Auslandsaufenthalt unverheirateter Eltern - Verfassungsmäßigkeit
Geldbetrag noch Sachleistungen in dieser Höhe erbringen oder aufwenden. Die Eltern können nach Maßgabe des § 1612 BGB die Leistungsart grundsätzlich frei wählen.Das Amt hat Sachleistungen nach Maßgabe der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die für
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Tatbegehung
obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB
Wohnraummiete: Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung
Standsicherheit des Gebäudebestandes grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich ist. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 bis 838 BGB ergibt sich die Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Aus dem Eigentum, der Nutzung
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis; Verrechnung wechselseitiger Ansprüche
Verpfändung beweglicher Sachen (§ 237 BGB
Mieterhöhungsverfahren: Berechtigung des Vermieters zur Ermäßigung seines formell ordnungsgemäßen vorprozessualen Erhöhungsverlangens mit Erhebung der Zustimmungsklage
Hinblick darauf, dass weitere Schadenersatzansprüche von Patienten erst nach 30 Jahren verjähren (§ 199 Abs. 2 BGB), kann es zweckmäßig sein, Aufzeichnungen einschließlich der Röntgenbilder bis zu 30 Jahre aufzubewahren. Anderweitige Verpflichtungen des untersuchenden Arztes
Wohnraummietvertrag: Mietminderung bei Verkleinerung des Fahrradkellers aufgrund zu duldender Modernisierungsmaßnahmen
Lebenspartnerschaft war von kurzer Dauer (vgl. § 1579 BGB, § 16 LPartG
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Auslagenerstattungsanspruchs der Krankenhäuser gegenüber Krankenkassen gem § 275 Abs 1c S 3 SGB V (juris: SGB 5) iVm § 275 Abs 1 Nr 1 Alt 2 SGB 5 - Abgrenzung einer "Auffälligkeitsprüfung" iSd § 275 Abs 1 Nr 1 Alt 2 SGB 5 von einer "Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit" sowie Beschränkung der Aufwandserstattung gem § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 auf Fälle der "Auffälligkeitsprüfung" wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - Sowie zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit kommunaler Krankenhäuser
Information ist unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) - zu erteilen oder abzulehnen. Im Regelfall soll die Information innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Behörde erfolgen. Erfolgt sie später, ist der Antragsteller
Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz
einem nicht von dem Manne stammenden Kind der Frau nach § 1618 BGB der Ehename erteilt worden war oder nach den am 30. Juni 1976 im damaligen Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes geltenden Bestimmungen der Ehemann
Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache
umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Absatz 2 BGB). Der Unterhalt wird bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet, d. h. bis zum Erreichen eines ersten
Die Anfrage läuft gleichzeitig über die Fundstelle, die amtliche Überschrift und den Normtext. Ein eingetipptes Zitat wird vorab aufgelöst.
Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.