Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch Anwendung (BGBl. 2011 II S. 895, 896, 2012 II S. 536).Der sonstige Rechtshilfeverkehr erfolgt vertraglos
NVASALVwV-BJV — Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) - Länderteil · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Wohnraummiete: Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis bei Überlassung von Wohnungsteilen an einen Dritten während des mehrjährigen Auslandsaufenthalts des Hauptmieters
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung: Geltendmachung eines Nachzahlungsanspruchs des Vermieters gegen den Mieter ohne Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Unterbrechung der Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen COVID-19-Pandemie
wenn das unterhaltsberechtigte Kind eine neue Altersstufe im Sinne von § 1612a Absatz 1 BGB erreicht
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Von der Kinderzahl unabhängige Beitragsbelastung von Eltern in der sozialen Pflegeversicherung verstößt gg Art 3 Abs 1 GG - hingegen kein Verstoß gg den Gleichheitssatz durch gleiche Beitragsbelastung von Eltern und Beitragspflichtigen ohne Kinder in ges Renten- u Krankenversicherung
VHB 2017 — Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes - VHB 2017 · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Auftragnehmer einem Dritten nach den §§ 823 ff. BGB zu Schadensersatz verpflichtet wegen unbefugten Betretens oder Beschädigung angrenzender Grundstücke, wegen Entnahme oder Auflagerung von Boden oder anderen Gegenständen außerhalb der vom Auftraggeber dazu angewiesenen Flächen
VOB/B 2016 — Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B Ausgabe 2016) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berechtigung zur Ausschöpfung der Frist zur Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes; Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Abgabe eines fristgebundenen Schriftsatzes bei einem unzuständigen, aber die Weiterleitung übernehmenden Gericht
gemeinsam zu, wenn sie Sorgeerklärungen abgegeben haben. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a BGB).Bei ledigen, alleinstehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen. Dies gilt insbesondere, sofern das Kind nach
PassVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV) · Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Besoldungsempfänger) Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Absatz 1 Nummer 2 BGB). 3Erforderlich ist die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen. 4Es ist nicht erforderlich, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich
BBesGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) · Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Nach § 212 BGB endet die bisherige Verjährungsfrist und beginnt die Verjährungsfrist sofort erneut zu laufen, wenn der Schuldner (Besoldungsempfänger) den Rückforderungsanspruch anerkennt oder der Gläubiger (Dienstherr) eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung (z.B. Pfändung) vornimmt
BBesGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) · Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Grundstücksmiete: Fortbestand des Mietverhältnisses nach Veräußerung des vermieteten Grundstücks bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer
Formelle Begründungsanforderungen für eine Modernisierungsmieterhöhung bei mehreren Maßnahmen des Wohnraumvermieters: Ausweisung der für jede Modernisierungsmaßnahme anfallenden Kosten als Gesamtsumme nebst Instandsetzungsanteil; gebündelte Ausweisung der Baunebenkosten
wann die unterhaltsverpflichtete Person nach § 1605 BGB zur Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen aufgefordert wurde
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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