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Eine Suche über Fundstelle, amtliche Überschrift und Normtext. Geben Sie ein Zitat ein oder einen Begriff.
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Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz
Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Gesamtvergleich - Darlegungslast
Außerordentliche (Verdachts-)Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Schadensersatz
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Annahmeverzug: Zurückweisung von Zahlungen aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils
Unterbrechung eines Verfahrens nur bei bereits rechtshängigen Verfahren; Einfluss von Beschlussanfechtung auf Insolvenzmasse einer Gesellschaft
Zahlungsverzug, zu erläutern. Werden mit einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag Finanzprodukte oder -dienstleistungen im Paket angeboten, so muss dem Darlehensnehmer erläutert werden, ob sie gesondert gekündigt werden können und welche Folgen die Kündigung
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Stromversorgungsunternehmens: Auslegung einer Bonusregelung
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle
Wirksamkeit einer Zinsänderungsklausel in einem Sparvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung; Bestimmung der maßgeblichen Änderungsparameter durch das Gericht; Nachprüfbarkeit durch das Revisionsgericht
(Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs 1 BEEG)
1. Zahlungseinstellung ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Fehlt es an einem nach außen hervortretenden Verhalten des Schuldners, kann allein aus der internen Kommunikation der Organe und der am Schuldner beteiligten Personen nicht auf Zahlungseinstellung geschlossen werden. 2. Der Schuldner kann bei Abschluss eines Sale-and-lease-back-Geschäfts über die Veräußerung seiner Betriebsgrundstücke mit Benachteiligungsvorsatz handeln, wenn er - jeweils über den mit dem Verpflichtungsgeschäft ermöglichten Leistungsaustausch hinaus - dem anderen Teil mit dem Verpflichtungsgeschäft besondere Vorteile verschafft oder mit dem Verpflichtungsgeschäft besondere Nachteile für die Befriedigungschancen der übrigen Gläubiger einhergehen.
Die Anfrage läuft gleichzeitig über die Fundstelle, die amtliche Überschrift und den Normtext. Ein eingetipptes Zitat wird vorab aufgelöst.
Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.