Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Schulbeihilfen und Kinderreisebeihilfen für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Ausland (SchKRBhVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000
Schul- und Kinderreisebeihilfen an Bundesbedienstete im Ausland; hier: Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Sonderurlaub für die Teilnahme an Veranstaltungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks
Studium an der Harvard-Universität in Cambridge/USA