Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (VertrOBFV)
Bestimmungen für die Auszahlungen und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen und Vergütungen bei Versetzung und Abordnung (Versetzung/Abordnung NachwBest)
Neufassung der Vorschuss- und Verwahrungsrichtlinie des Bundes zu § 60 BHO - VO/VW-RiB
Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes vom 2. September 2003
Verfahrensrichtlinie für die Nutzung der elektronischen Schnittstellen zum automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (VerfRiBeS-HKR)
Verfahrensrichtlinie für Mittelverteiler und Titelverwalter für das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (VerfRiB-MV/TV-HKR)
Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle gemäß Artikel 2a Abs. 3 der Richtlinie des Rates 92/81/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (VV NL)
Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes (VV-ReVuS) (§§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO)
Verwaltungsvorschrift über die Lehrverpflichtung am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (VwV LVerpfl-FBFIN)
Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV - DKL Zoll)
Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) - Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, sog. Polizeizulage - für die Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen VV - BMF - PolZul (Stand: 17. Februar 2021)
Vorläufige Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken, die für Zwecke der Errichtung oder des Ausbaus von Sperranlagen in Volkseigentum überführt wurden (VorlRichtlMauerG)
VV-BHO - Anhang zur BHO, Teil IV, zu § 79: Verbindung der Feststellungsvermerke der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit mit der Anordnung - Rundschreiben des BMF vom 24.08.2004