Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Wein
Verwaltungsvorschrift über die Lehrverpflichtung am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (VwV LVerpfl-FBFIN)
Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV - DKL Zoll)
Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung für den gehobenen Dienst in der Bundesfinanzverwaltung im Rahmen des Aufstiegs durch fachspezifische Qualifizierung (GDBFVAufstVwV)
Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) - Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, sog. Polizeizulage - für die Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen VV - BMF - PolZul (Stand: 17. Februar 2021)
Vorläufige Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken, die für Zwecke der Errichtung oder des Ausbaus von Sperranlagen in Volkseigentum überführt wurden (VorlRichtlMauerG)
VV-BHO - Anhang zur BHO, Teil IV, zu § 79: Verbindung der Feststellungsvermerke der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit mit der Anordnung - Rundschreiben des BMF vom 24.08.2004
Zahlstellenbestimmungen für die Bundesverwaltung (ZBestB)
Zu § 17 BHO; Verbesserung der Stellenpläne auf Grund des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) - RdSchr. des BMF vom 22. März 1971 mit Änderungen durch RdSchr. vom 7. April 1971
Zu § 44 BHO; Grundsätze für Förderrichtlinien
zu § 44 BHO; RdSchr. d. BMF vom 1. Oktober 1998: Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998; Durchführungshinweise zur Bewirtschaftung der Ausgaben bei Zuwendungsempfängern
zu § 44 BHO; RdSchr. d. BMF vom 2. Juni 2004: Insolvenzsicherung gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz (AtG); Regelungen für institutionell geförderte Zuwendungsempfänger des Bundes
zu § 49 BHO; Richtlinien für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes (Beiräterichtlinien); Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26. Mai 2005 (BGBl I S. 1418)
zu § 49; Richtlinien für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes - Neufassung -
zu § 49; Verbindlichkeit des Stellenplans für Angestellte