§ 5 Abs. 1 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Der Träger des Vorhabens hat bei der Dimensionierung und Verlegung der parkinternen Seekabelsysteme den Planungsgrundsatz des Flächenentwicklungsplans zur…
§ 5 Abs. 2 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Das Verfahren zur Verlegung der parkinternen Seekabelsysteme ist so zu wählen, dass die Überdeckung, die zur Einhaltung der maximalen Sedimenterwärmung nach…
Anlage AWZROVAnlRaumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee)
Zu (6) Meeresumwelt: Bei der Verlegung von Leitungen sollen mögliche Beeinträchtigungen der Meeresumwelt minimiert werden, u. a. durch die Begrenzung der…
§ 23 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Soweit die parkinterne Verkabelung der jeweiligen Fläche in einem im Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der…
§ 34 Abs. 3 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Der Träger des Vorhabens hat die im Flächenentwicklungsplan festgelegten Trassen zur Anbindung von Konverterplattformen sowie einen Schutzbereich von 500 Metern…