§ 5 Abs. 2 1. WindSeeVErste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Das Verfahren zur Verlegung der parkinternen Seekabelsysteme ist so zu wählen, dass die Überdeckung, die zur Einhaltung der maximalen Sedimenterwärmung nach…
§ 5 Abs. 2 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Das Verfahren zur Verlegung der parkinternen Seekabelsysteme ist so zu wählen, dass die Überdeckung, die zur Einhaltung der höchstzulässigen Sedimenterwärmung…
Anlage AWZROVAnlRaumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee)
Zu (6) Meeresumwelt: Bei der Verlegung von Leitungen sollen mögliche Beeinträchtigungen der Meeresumwelt minimiert werden, u. a. durch die Begrenzung der…
§ 14 Abs. 1 1. WindSeeVErste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Bei Kolk- und Kabelschutzmaßnahmen hat der Träger des Vorhabens das Einbringen von Hartsubstrat auf das zur Herstellung des Schutzes der jeweiligen Anlage…
§ 23 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Soweit die parkinterne Verkabelung der jeweiligen Fläche in einem im Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der…