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Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe mit ihren Angeboten an alle jungen Menschen. Sie soll sie zur Selbstbestimmung und zum verantwortlichen Handeln in der sozialen Gemeinschaft sowie zur Mitwirkung bei der Gestaltung der Gesellschaft befähigen, auf Erfahrungen und Erleben beruhendes soziales Lernen ermöglichen und Fehlentwicklungen vermeiden helfen. Sie soll insbesondere die jungen Menschen zu Eigeninitiative, Kritikfähigkeit, Kreativität und Engagement für Solidarität, Demokratie, Frieden, Völkerverständigung und Bewahrung der Umwelt befähigen. Kinder- und Jugendarbeit soll durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen, von Inhalten, Arbeitsformen und Methoden wirken. Sie soll von jungen Menschen weitgehend mitbestimmt und mitgestaltet werden und deren Wünsche, Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt ihrer Angebote stellen.
Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die geschlechtsspezifischen Lebenslagen zu berücksichtigen, Benachteiligungen von Mädchen und jungen Frauen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.
Kinder- und Jugendarbeit hat ferner durch geeignete Maßnahmen dazu beizutragen, junge Menschen mit den politischen, sozialen und kulturellen Aspekten der europäischen Idee vertraut zu machen, Vorurteile abzubauen, bestehenden Diskriminierungen von ausländischen jungen Menschen entgegenzuwirken und so die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben von Gruppen verschiedener ethnischer und kultureller Herkunft zu schaffen.
Kinder- und Jugendarbeit gründet auf der freiwilligen Mitarbeit junger Menschen und findet statt in Veranstaltungen, Diensten und Einrichtungen von Jugendverbänden, Gruppen und Initiativen sowie deren Zusammenschlüssen und anderen freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit. Sie haben die Aufgabe, den Teilnehmern/-innen die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten für Leben, Berufswelt, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement zu ermöglichen. Sie sollen durch ihre Programme und Veranstaltungen mit dazu beitragen, soziale Benachteiligungen einzelner und ganzer Gruppen junger Menschen zur Sprache zu bringen und zu überwinden, um ihnen dadurch gleiche Entwicklungs- und Entfaltungschancen zu gewährleisten.
Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendarbeit sind insbesondere Kinder- und Jugendarbeit bleibt für die Entwicklung neuer Aufgabenbereiche offen. Die Aufgabenbereiche stehen in einem Zusammenhang und sind vielfach miteinander verbunden. Zweiter Teil Art und Umfang der Förderung
Kinder- und Jugendarbeit mit allgemeinen, politischen, gesundheitlichen, sozialen, ökologischen und technischen Bildungsinhalten,
Kinder- und Jugendarbeit zum Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligungen,
Kinder- und Jugendarbeit zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen,
kulturelle Kinder- und Jugendarbeit,
arbeitsweltbezogene Jugendarbeit,
Kinder- und Jugendarbeit in Geselligkeit, Spiel und Sport,
Kinder- und Jugenderholung,
Jugendberatung und
internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit.
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger…
Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),
Die Kinder- und Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer…
Jungen Menschen sollen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII - (KJHG) zur Förderung ihrer schulischen und…
Das Land fördert die Kinder- und Jugendarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes.
zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes und der Kinderrechte informieren, sensibilisieren und aufklären,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.