Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die oder der Kinderschutzbeauftragte dient in allen Angelegenheiten des Kinderschutzes sowie der Rechte von Kindern und Jugendlichen als zentrale, unabhängige und beratende Stelle. Hierbei nimmt sie oder er eine Lotsenfunktion wahr. Zudem setzt sie oder er sich für die Erfüllung des staatlichen Schutzauftrages ein und unterstützt dies mit geeigneten Maßnahmen.
Die oder der Kinderschutzbeauftragte soll insbesondere: Hierbei erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auch mit besonderem Blick auf Angebote, Leistungen und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Ehrenamt, Religionsgemeinschaften, Vereine und sonstiger privater Anbieter, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes und der Kinderrechte informieren, sensibilisieren und aufklären,
die Zusammenarbeit und den interdisziplinären Austausch aller beteiligten Stellen unter Einbeziehung der Netzwerke der Ombudsstellen und Kinderschutzbeauftragten der Großregion fördern und begleiten,
zur nachhaltigen Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes beitragen, insbesondere durch Initiierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der interdisziplinären Vernetzung und Kooperation im Kinder- und Jugendschutz sowie zur Verbesserung der medizinischen und psychosozialen Versorgung kindlicher und jugendlicher Opfer von sexuellem Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung,
Maßnahmen zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz von Kindern und Jugendlichen für einen mündigen und sicheren Umgang mit digitalen Informationen sowie zum Schutz vor digitaler Gewalt anregen,
die Entwicklung fachlicher Qualitätsstandards sowie die Erstellung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen unterstützen,
die Entwicklung und Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Rechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen unterstützen und begleiten,
den Wissenstransfer an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Fachpraxis fördern und Kooperationen zwischen beiden Bereichen unterstützen.
Im Rahmen der Aufgaben nach Absatz 1 und 2 betreibt die oder der Kinderschutzbeauftragte die Internetseite www.kinderschutz-im-saarland.de und ist für deren Pflege verantwortlich.
Im Rahmen der vorgenannten Aufgaben arbeitet die oder der Kinderschutzbeauftragte vertrauensvoll mit der saarländischen Landesregierung, dem Saarländischen Landtag und seinen Ausschüssen, den obersten Landesbehörden und sonstigen Dienststellen der Landesbehörden, der Landesmedienanstalt Saarland sowie mit dem Landesjugendhilfeausschuss, mit den Einrichtungsträgern, den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der LIGA der freien Wohlfahrtspflege zusammen.