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Jungen Menschen sollen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII - (KJHG) zur Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt und ihrer sozialen Integration sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen bietet die Jugendsozialarbeit eigene Programme mit dem Ziel an, die Persönlichkeitsentwicklung und Verselbstständigung von jungen Menschen zu fördern. Sie sollen zu einer gleichberechtigten und partnerschaftlichen Übernahme von Verantwortung in allen privaten und gesellschaftlichen Bereichen befähigt werden. Neben koedukativen Angeboten sind dazu auch geschlechtsspezifische Angebote erforderlich.
Jugendsozialarbeit wendet als eine ihrer Arbeitsmethoden die aufsuchende Jugendsozialarbeit an. Sie dient insbesondere dazu, sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld aufzusuchen. Neben der sozialen Beratung vor Ort informiert, motiviert und begleitet sie diese jungen Menschen. Sie ist bestrebt, die jungen Menschen an die übrigen Angebote und Leistungen der Jugendhilfe sowie anderer zuständiger Institutionen heranzuführen.
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung…
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger…
Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen…
Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe mit ihren Angeboten an alle jungen Menschen. Sie soll sie zur…
Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die…
Jugendsozialarbeit gemäß § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, indem Kinder und Jugendliche gefördert werden, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.