§ 20 Abs. 1 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Für Flüge nach Instrumentenflugregeln, für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln und für Flüge nach Sichtflugregeln über geschlossenen Wolkendecken müssen…
§ 4 Abs. 5 Nr. 3 FSAVVerordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Flüge bei Nacht im nicht kontrollierten und kontrollierten Luftraum,
§ 18 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Zur Ausrüstung der Luftfahrzeuge gehören die Grundausrüstung, die in den Bauvorschriften geregelt ist, die Flugsicherungsausrüstung, die in der Verordnung über…
§ 3 Abs. 1 FSAVVerordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Für Flüge nach Instrumentenflugregeln müssen Luftfahrzeuge ausgerüstet sein mit:
§ 19 Abs. 1 Nr. 3 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Einrichtungen und Geräten mit Ausnahme der Luftsportgeräte, die es ermöglichen, den Insassen Verhaltensmaßregeln zu erteilen;