§ 2 4. KugBeVVierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 3 4. KugBeVVierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 2 KugÖVVerordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Diese Verordnung tritt am 30. September 2022 in Kraft.
§ 8 KFVVerordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffspersonalverordnung für kleine Fahrgastschiffe
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. Juli 2028 außer Kraft.
§ 2 KSAbg2025VKünstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.