3. RAV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 3. RAVInkrafttretenDritte Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 7Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. § 7Schlußformel