Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt werden.
Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Antragstellung entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.
Die Anerkennung ist von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Die Anerkennung ist von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Die Anerkennung ist von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Zertifizierungsstellen, die am 6. Juni 2026 bereits nach § 43 in der bis zum 6. Juni 2026 geltenden Fassung anerkannt waren oder bis zum Ablauf des 6. Juni 2026…
Eine anerkannte Zertifizierungsstelle hat der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen:
Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.