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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Gleichzeitig treten, vorbehaltlich der Regelung in § 1 Absatz 2, außer Kraft: Anlage Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
das Erste Saarländische Rechtsbereinigungsgesetz vom 8. April 1970 (Amtsbl. S. 377),
das Zweite Saarländische Rechtsbereinigungsgesetz vom 4. Oktober 1972 (Amtsbl. S. 607) und
das Dritte Saarländische Rechtsbereinigungsgesetz vom 27. März 1974 (Amtsbl. S. 462, ber. S. 609).
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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