Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Durchführung pädagogischer Maßnahmen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch sowie der verwaltungs- und sorgerechtlichen und organisatorischen Abläufe, die im Zeitraum zwischen der Entscheidung über die Inobhutnahme einer oder eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch umgesetzt werden (Clearingverfahren), können Jugendämter benachbarter Gemeinden oder Kreise mit Zustimmung des zuständigen Landesjugendamts eine gemeinsame Stelle bilden, die die Aufgaben der Jugendämter wahrnimmt.
Das Jugendamt hat nach Maßgabe der §§ 38 und 50 Absatz 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken. Dabei soll…
Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der…
Die Landesstelle NRW unterstützt die Landesjugendämter bei der Förderung des Kompetenzaufbaus und -transfers sowie bei der Förderung interkommunaler…
Im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und deren Wahrnehmung durch die öffentliche oder freie…
Das Jugendamt ist die zentrale Stelle für die Aufgabenwahrnehmung bei Kindeswohlgefährdungen. Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages wirkt das Jugendamt gemeinsam…
Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegeverhältnissen entwickeln die Landesjugendämter Empfehlungen gemäß § 79a des Achten Buches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.