6. ErdölFrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 6. ErdölFrVAußerkrafttretenSechste Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes § 1§ 3 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. § 1§ 3