Art 9 1. EheRGErstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts
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Art 1 VersAnsprReglGÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
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Art 1 VersAnsprReglGÄndG 2Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
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Art 3 KOVZusVtrAUTGGesetz zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrags vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
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Art 109 Abs. 4 WRVDie Verfassung des Deutschen Reichs
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