Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arzneimittel-, des Apotheken-, des Betäubungsmittel-, des Transfusions- und des Heilmittelwerberechts (AABTHZustV) Vom 19. Februar 2013
Zuständige Behörde zur Durchführung der Arzneimittelpreisverordnung ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
§ 2 AABTHZustV
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