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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arzneimittel-, des Apotheken-, des Betäubungsmittel-, des Transfusions- und des Heilmittelwerberechts vom 24. August 2010 (Amtsbl. I S. 1322) außer Kraft.