Unterrichtung der Studierenden über die Regelungen für die Oberstufe und die Abiturprüfung
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
§ 6 Abendgymnasium-VOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Vor Eintritt in die Hauptphase sind die Studierenden mit den wesentlichen Regelungen dieser Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung vertraut zu machen. Abschnitt III Vorkurs