Gesetze
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Mit dem Eintritt in die Bildungsgänge informiert die Schule die Studierenden über die jeweiligen Regelungen für die Bildungsgänge.
Die Schule informiert Studierende des Bildungsganges der Abendrealschule über Ausbildungsdauer, Abschlussmöglichkeiten und Übergänge im Weiterbildungskolleg. Sie empfiehlt Studierenden, denen Vorleistungen angerechnet werden (§ 5 Abs. 2), die Teilnahme an dem entsprechenden Fachunterricht, wenn die zu vermittelnden Kenntnisse im Hinblick auf höhere Abschlussmöglichkeiten erforderlich sind.
Die Schule berät die Studierenden in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg insbesondere über die Wahl von Kursen und die Anrechenbarkeit von Grund- und Leistungskursen. Sie informiert sie über die Dauer der Bildungsgänge (§ 4) und über die Zulassungsbedingungen für die Abiturprüfung. Die Studierenden sind auf die besonderen Bedingungen hinzuweisen, die für die Fremdsprache gelten, die bis zur Abiturprüfung zu belegen ist.
Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls auch die Erziehungsberechtigten und die Ausbildungsbetriebe, über die Bildungsmöglichkeiten…
Die Einrichtung berät den Bewerber über die Inhalte, Ziele und Abschlüsse des Lehrgangs. Sie informiert ihn bei Aufnahme des Bildungsgangs über die Bestimmungen…
Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen…
Die Schule informiert und berät die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Schullaufbahn in der Sekundarstufe I.
Das Oberstufen-Kolleg informiert und berät Bewerberinnen und Bewerber sowie Erziehungsberechtigte über die Aufnahmevoraussetzungen, das Aufnahmeverfahren und…
Vor der Zulassung informiert die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.