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Zur Hauptphase der Oberstufe wird zugelassen, wer nach dem Besuch der Einführungsphase die Voraussetzungen gemäß den Besonderen Grundsätzen zur Versetzung in der Klassenstufe 10 der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums sowie die in § 11 genannten Voraussetzungen erfüllt.