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Zum Eintritt in den Vorkurs sind berechtigt: Studierende, die
mindestens 18 Jahre alt sind und
den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Bildungsabschluss erworben haben und
mindestens ein Jahr Berufstätigkeit vorweisen oder das vorletzte Jahr einer Berufsausbildung abgeschlossen haben. Eine durch amtliche Bescheinigung nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahres.