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Berechnungen nach diesem Gesetz werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet durchgeführt.
Das jeweilige Berechnungsergebnis ist kaufmännisch auf vier Nachkommastellen zu runden.
Bei der Ermittlung von Rangpunktzahlen erfolgt eine kaufmännische Rundung auf die zweite Nachkommastelle.
Das jeweilige Berechnungsergebnis ist kaufmännisch auf vier Nachkommastellen zu runden.
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Die sich bei der Berechnung der erhöhten Beträge ergebenden Bruchteile eines Cents sind hinsichtlich der Beträge des Familienzuschlags der Stufe 1 auf den…
Die sich bei der Berechnung der erhöhten Beträge ergebenden Bruchteile eines Cents sind hinsichtlich der Beträge des Familienzuschlags der Stufe 1 auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.