Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ansprüche auf Leistungen aus dem Versorgungswerk können weder abgetreten noch verpfändet werden. Im Übrigen können Ansprüche auf laufende Leistungen aus dem Versorgungswerk wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
Ein Verzicht auf die Abgeordnetenentschädigung nach § 11 und auf die Leistungen nach § 12 sowie nach dem Fünften Abschnitt mit Ausnahme des § 18 ist unzulässig.…
Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung und…
Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze übertragen werden.
Ansprüche auf Versorgungsbezüge können nur abgetreten oder verpfändet werden, soweit sie der Pfändung unterliegen.
Anwartschaften und Ansprüche auf Leistungen kann der/die Berechtigte weder abtreten noch verpfänden. Das Versorgungswerk kann auf Antrag des/der Berechtigten…
Wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, können Ansprüche auf Bezüge nur abgetreten oder verpfändet werden, soweit sie der Pfändung unterliegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement