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Ein Mitglied des Landtags erhält monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von 11.463,66 Euro. Zusätzlich erhält es monatliche Bezüge in Höhe von 3.067,33 Euro, die zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung gemäß § 10 Absatz 4 an das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg abgeführt werden. Die monatlichen Bezüge nach Satz 2 dürfen nicht mehr als ein Zwölftel des in § 5 Absatz 1 Nummer 8 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144) festgelegten jährlichen Höchstbetrags betragen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Präsident erhält eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages nach Absatz 1, seine Stellvertreter in Höhe der Hälfte des Monatsbetrages nach…
Der Präsident des Bundestages erhält eine monatliche Amtsaufwandsentschädigung von 1.023 Euro, seine Stellvertreter erhalten eine monatliche…
Der Präsident erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von 30 Prozent der Abgeordnetenbezüge nach dem Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom…
1Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von 6.977 Euro. 2Sie beträgt ab dem 1. April 2026 monatlich 7.173 Euro, ab dem 1. März 2027 monatlich…
Die Mitglieder der Landesregierung erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ernannt werden, bis zum Schluß des Kalendermonats, in dem das…
Zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs erhalten die Fraktionen monatlich im Voraus Geldleistungen, die aus einem gleich hohen Grundbetrag für jede Fraktion und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.