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Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt, soweit nicht die frühere Zeit durch die Gewährung eines Übergangsgeldes bereits abgegolten wurde.
Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen…
1Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen…
1Zeiten der Mitgliedschaft vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes werden auf Antrag auf die Zeiten nach § 15 angerechnet. 2Dies gilt nicht, soweit die frühere Zeit…
Ein Mitglied des Landtags erhält nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag nach Ablauf der Gewährung der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Übergangsgeld, sofern es dem…
Übergangsgeld aus der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag oder einem anderen Landesparlament wird auf Leistungen nach dem Gesetz…
Bei mehreren unterbrochenen Amtszeiten eines Mitgliedes der Landesregierung wird das Übergangsgeld für jede zusammenhängende Amtszeit besonders berechnet. Wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.